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Tausch-Werk – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Tausch-Werk ermöglicht es dir, ungenutzte Gegenstände zu tauschen oder zu vermieten. Du stellst einen Artikel online und kannst entweder einen Tausch vorschlagen oder eine Mietgebühr festlegen.

Als Vermieter kannst du in einem Vertrag festlegen, dass der Mieter für Schäden haftet. Es empfiehlt sich, eine Kaution oder Vorauszahlung zu verlangen.

Die Nutzung von Tausch-Werk ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren oder Provisionen an.

Du kannst im Mietvertrag eine klare Rückgabefrist und Verspätungsgebühren festlegen.

Am besten eignen sich selten genutzte Gegenstände wie Werkzeuge, Elektronik und Sportgeräte.

Tausch-Werk bietet Vertragsvorlagen und empfiehlt, Ausweiskopien oder Kautionen zu hinterlegen.

Es ist ratsam, vor dem Verleih Ausweisdaten zu prüfen und eine Ausweiskopie zu behalten.

Der Wert eines Gegenstands wird von den Nutzern selbst festgelegt, basierend auf Zustand und Marktwert.

Vor der Übergabe solltest du den Zustand des Gegenstands dokumentieren und Fotos machen.

Aktuell fokussiert sich Tausch-Werk auf den Tausch von physischen Gegenständen. Dienstleistungen sind in Zukunft möglich.